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Frühe Neuzeit - Die etwas andere Chronik

1518: Martin Luther und die Hexerei

Lucas Cranach der Ältere (1472-1553): 
                      Martin Luther, 1529; Quelle: Wikimedia Commons / Scan by 
                      Carol Gerten-JacksonIn das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Verständnis der Hexerei flossen Elemente des Aberglaubens, der christlichen Dämonologie sowie der Inquisition. Im Einzelnen gehörten dazu:

  • der Schadenzauber (auch "Malefizium"),
  • der Teufelspakt und die
  • Teufelsbuhlschaft (also die geschlechtliche Vereinigung mit dem Teufel),
  • der Hexenflug mithilfe von Gegenständen sowie
  • der Hexensabbat, also das Festgelage mit Gleichgesinnten und überirdischen Gestalten.

Eines der wichtigsten Bestandteile des Hexenwesens war der Schadenzauber, also die Vorstellung, dass Menschen mithilfe von Dämonen ihre Mitmenschen schädigen.

Martin Luther beschrieb in einer Schrift über die Zehn Gebote die Malefizien wie folgt:

  • Sie (Hexen und Hexer) können die Augen schädigen und blenden.
  • Sie können Pfeile in die Schenkel schießen. Von diesem Schießen stammt übrigens der noch heute gebräuchliche Begriff "Hexenschuss".
  • Sie können jemanden mit einem Bildnis verzaubern, eine andere Person mit einer Puppe, die das Aussehen derselben hatte, schädigen.
  • Sie können Krankheiten und Tod verursachen.
  • Sie können Stürme entfachen und Gewitter verursachen, um damit die Ernten zu verderben.
  • Sie können Milch stehlen, indem sie diese, in Gedanken bei einer bestimmten Kuh verweilend, aus einem Türpfosten, einer Axt oder einem Handtuch melken.

In anderen Schriften erwähnt Luther noch das Verhexen von Vieh, das Bezaubern der "ehelichen Gliedmaßen" mit der Folge der Unfruchtbarkeit einer Frau, eines Mannes sowie die Verhinderung des ehelichen Aktes durch einen Zauber. Auch Kinder können verhext werden, "so dass diese beständig schreien sowie nicht essen und nicht einschlafen wollen" (Predigt über Exodus 22,16)

Als letztes Merkmal des Schadenzaubers sei noch das Veneficium, die Vergiftung, genannt, wobei die Giftwirkung nicht natürlich erklärt werden könne. Hier glaubte man Dämonen am Werk. (Hansen, Zauberwahn, S. 10) Auch diese Missetat war Luther bekannt: "Sie reichen Giftbecher und Zaubersprüche dar, um Hass zu erregen."

Luther sah alle diese Elemente des Schadenzaubers als Realität an. Im übrigen zweifelte Luther auch den Teufelspakt und die Buhlschaft nicht an - bis auf die unmittelbare Zeugung eines Kindes durch den Teufel. Die weiteren Elemente verneinte (die Verwandlung der Hexen in Tiere) oder zweifelte Luther an (Hexenflug). Doch wie stand er nun zur Verurteilung der Hexen und Hexer?

"Die Zauberinnen sollten getötet werden", schreibt der Reformator mehrmals, doch nicht wegen des Milchdiebstahls o.ä., sondern wegen der Lästerung gegen Christus, wegen der Verbundenheit mit dem Teufel (Haustein, Zauber- und Hexenwesen, S. 287.), aber auch zur Abschreckung anderer Menschen vor derartigen Vergehen.

Allerdings sprach Luther sich gegen einen panikartigen Hexenwahn aus. In einer Predigt vom 12. September 1529 sprach er, dass die Zuhörer nicht so ängstlich sein sollten, "dass ihr eine irgendwo auftretende Pustel oder Krankheit gleich den Zauberern zuschreibt."

Bild: Lucas Cranach der Ältere (1472–1553): Martin Luther, 1529; Quelle: Wikimedia Commons / Scan by Carol Gerten-Jackson


Literatur und Quellen (Auswahl)

Hansen, Joseph: Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess im Mittelalter und die Entstehung der großen Hexenverfolgung. München 1900 (Neudruck Aalen 1964)

Haustein, Jörg: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen. Stuttgart/Berlin/Köln 1990

Luther, Martin: Gesammelte Werke. Kritische Gesamtausgabe. Weimar 1883ff.

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